Förderung der Nationalmannschaft durch den Wildwasserförderclub
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung können Mitglieder bis zur Altersklasse U23 für die Teilnahme an internationalen Lehrgängen und Wettkämpfen einen Antrag auf Bezuschussung durch den Wildwasserförderclub stellen. Über die Höhe des Zuschusses und den Zeitpunkt der Auszahlung entscheidet der Vorstand. Bezuschussungsfähig sind die Kosten für die Beschafftung der Nationalmannschaftskleidung und der Eigenanteil für die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme.
Der Zuschussantrag ist mit dem unten zum Download verlinkten Formular bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Maßnahme an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten. Dabei sind Rechnungen und Überweisungsbelege mit einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt auf das Konto, von dem die jeweilige Zahlung getätigt wurde. Wenn ein Verein den Eigenanteil für eine(n) Sportler(in) übernimmt, erfolgt auch die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto des Vereins. Ggf. sind separate Anträge für Einkleidung und Eigenanteil zu stellen.
Bitte beachtet, dass nur vollständige Zuschussanträge bearbeitet werden können. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt, kann der Antrag abgelehnt werden.
WFC_Zuschussantragsformular_Nationalmannschaft_Mitgliedsantrag_2024.pdf